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   BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20   

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https://dejure.org/2021,6083
BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20 (https://dejure.org/2021,6083)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - 5 StR 562/20 (https://dejure.org/2021,6083)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - 5 StR 562/20 (https://dejure.org/2021,6083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 643
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.2020 - 5 StR 55/20

    Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
    "Da die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes aus § 83h Abs. 1 IRG ein Vollstreckungshindernis bewirkt, hat die Strafe aus dem Urteil nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 5 StR 55/20).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
    Danach muss der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsanordnung entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20

    Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
    Einer individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20).
  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Taten eines Ausgelieferten, die nicht

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
    Solange diese Strafe nicht einbezogen werden darf, ist aus allen verhängten Einzelstrafen (nur) eine Gesamtstrafe zu bilden, denn Urteile, deren Strafen nicht nach § 55 StGB einbeziehungsfähig sind, entfalten keine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 4 StR 499/13; vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81).'.
  • BGH, 07.10.2019 - 5 StR 402/19

    Vorliegen eines Rechenfehlers bei der Addition der um den Wert der

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
    "Da der Angeklagte sämtliche Taten unter Beteiligung von - wenn auch teilweise unbekannt gebliebenen - Mittätern beging und diese tatsächliche (Mit-)Verfügungsmacht über die gestohlenen Gegenstände erlangten, haftet er in Höhe des vollen Einziehungsbetrages gesamtschuldnerisch (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 5 StR 402/19).'.
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2023 - 2 StR 46/22, NJW 2023, 3028, 3029; vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643, KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 460 Rn. 17 jeweils mwN).
  • BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22

    Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung;

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf daher nicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643).
  • BGH, 13.09.2022 - 5 StR 299/22

    Revision im Strafverfahren: Handschriftlich verfasste Verfahrensrüge

    Dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend hat der Senat den Schuldspruch neu gefasst (vgl. zur Tenorierung von § 244 Abs. 4 StGB als "schwerer" Wohnungseinbruchdiebstahl BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 5 StR 53/21 mwN) und den Einziehungsausspruch in Höhe von 16.000 Euro um die nach den Feststellungen vorliegende Gesamtschuldnerschaft ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20).
  • BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23

    Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens,

    Damit steht aber der Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG) der Einbeziehung der mangels Zustimmung der rumänischen Auslieferungsbehörden nicht vollstreckbaren Sanktion (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20 Rn. 2 mwN) aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in eine neue Einheitsjugendstrafe entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81).
  • BGH, 07.07.2021 - 5 StR 136/21

    Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Auslieferungsbewilligung; Erteilung während

    Das Landgericht hat aus den Einzelstrafen zu Recht keine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, weil im Zeitpunkt des Urteils für Tat 2 noch keine nachträgliche Auslieferungsbewilligung Portugals vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 258/21

    Wirkung der Einziehung; Vorbereitung eines Explosions- oder

    Denn mit der Rechtskraft der genannten Urteile ist das Eigentum an diesen Tatmitteln auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 StGB), weswegen die Maßnahme erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643 mwN).
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